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Räume im Gemeindehaus können anderen überlassen werden, wenn kirchliche Veranstaltungen nicht beeinträchtigt werden. Die Veranstaltungen dürfen dem Charakter des Hauses nicht widersprechen.
Die Veranstaltungen sollten um 24 Uhr beendet werden. Ab 22 Uhr muß die Veranstaltung ausschließlich im Inneren des Gebäudes stattfinden, wobei Zimmerlautstärke einzuhalten ist. Beim Betreten und Verlassen des Gemeindehauses sollten sich die Gäste so ruhig wie möglich verhalten.
Im ganzen Haus darf grundsätzlich nicht geraucht werden. Raucher werden gebeten, Rücksicht zu nehmen und außerhalb zu rauchen. Sie achten eigenverantwortlich auf die Sauberkeit des Vorplatzes. Die Küchengeräte dürfen nur nach Anweisung des Hausmeisters/der Hausmeisterin benutzt werden.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Veranstaltungen verursacht werden. Entstandene Schäden sind dem Hausmeister/der Hausmeisterin zu melden.
Bei der Einweisung in die Räumlichkeiten werden die Schlüssel übergeben. Der Schlüsselinhaber haftet für den Verbleib des Schlüssels, seine Nutzung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Für Geld, Wertsachen, Kleidungsstücke und sonstige eingebrachten Sachen übernimmt die Kirchengemeinde keine Haftung.

Die Räume sind besenrein, die Küche und die Toiletten naß gereinigt zu übergeben. Die Rückgabe der Räume und des Schlüssels müssen im Laufe des folgenden Vormittags bei dem Hausmeister/der Hausmeisterin erfolgen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Abfälle und das Verpackungsmaterial selbst zu entsorgen.


Gebühren

Räume  80,00 € 
Küchennutzung  30,00 € 
Energiekosten  20,00 € 

Weitere Infos

Bei Bedarf erhalten Sie die Haus- und Gebührenordnung bei der Kirchenpflege.