Öffnungszeiten und Gebühren
Öffnungszeit regulär
Tag | Vormittag | Nachmittag |
Montag | 08.00 - 12.30 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.30 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.30 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.30 Uhr | 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr | geschlossen |
Öffnungszeit verlängert
Montag bis Freitag | |
7.00 - 13.00 Uhr |
Gebühren ab 01.09.2018 - wird im Monat August nicht erhoben
Für Kinder in Regelgruppen:
Stufe | je Kind über drei Jahren | je Kind unter drei Jahren |
1 | 121,00 € | 242,00 € |
2 | 103,00 € | 206,00 € |
3 | 73,00 € | 146,00 € |
4 | 30,00 € | 60,00 € |
Für Kinder in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit:
Stufe | je Kind über drei Jahren | je Kind unter drei Jahren |
1 | 151,00 € | 302,00 € |
2 | 129,00 € | 258,00 € |
3 | 91,00 € | 182,00 € |
4 | 38,00 € | 76,00 € |
Gebühren ab 01.09.2019 - wird im Monat August nicht erhoben
Für Kinder in Regelgruppen:
Stufe je Kind über drei Jahren je Kind unter drei Jahren
1 124,00 € 248,00 €
2 105,00 € 210,00 €
3 74,00 € 148,00 €
4 31,00 € 62,00 €
Für Kinder in Gruppen mit verlängerter Vormittagsöffnungszeit:
Stufe je Kind über drei Jahren je Kind unter drei Jahren
1 155,00 € 310,00 €
2 132,00 € 264,00 €
3 93,00 € 186,00 €
4 39,00 € 78,00 €
Erklärung der Stufen
- Stufe 1: Einzelkind sowie Kind mit Hauptwohnsitz außerhalb von Weinstadt unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie / Haushaltsgemeinschaft.
- Stufe 2: Kind mit einem kindergeldberechtigten Geschwisterkind in der Familie / Haushaltsgemeinschaft.
- Stufe 3: Kind mit zwei kindergeldberechtigten Geschwisterkindern in der Familie / Haushaltsgemeinschaft.
- Stufe 4: Kind mit mindestens drei und mehr kindergeldberechtigten Geschwisterkindern in der Familie / Haushaltsgemeinschaft.
Für Mehrlinge in der gleichen Betreuungsform wird die Gebühr nur einmal erhoben. Sie gelten für die Berechnung als ein Kind.
Für die Gebührenberechnung maßgeblich sind die persönlichen und sonstigen Verhältnisse am 1. des jeweiligen Monats.
Erfolgt die Aufnahme nach dem 15. eines Monats, ist für diesen Monat der halbe Beitrag zu zahlen.
Eine Ermäßigung wegen stundenweisem Besuch der Einrichtung in der Eingewöhnungszeit ist nicht möglich.
Mit den Elternbeiträgen sind die Kosten für Windeln nicht abgegolten. Diese sind der Einrichtung vom Gebührenschuldner zur Verfügung zu stellen.
Änderung der Betreuungsform und Abmeldung
Eine Änderung der Betreuungsform ist aus wichtigem Grund zum Monatsanfang möglich, sofern geeignete Plätze zur Verfügung stehen. Eine Abmeldung kann nur zum Monatsende erfolgen und muss mindestens 4 Wochen vorher schriftlich beim Träger eingegangen sein.